Aktuelles
Pressemitteilung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V.
Höchste Zeit für Berufskraftfahrer
Jeder Fahrer, der einen LKW der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich fährt, benötigt neben der Fahrerlaubnis eine sogenannte „Grundqualifikation“ und regelmäßige Weiterbildungen. Fahrerinnen und Fahrer, denen eine Fahrerlaubnis der genannten Klassen (oder der alten Klasse 3) vor dem 10.September 2009 erteilt worden ist, fallen unter die Besitzstandsregelung. Das bedeutet, dass diese Fahrerlaubnisinhaber als grundqualifiziert gelten. Sie müssen aber spätestens bis zum 9. September 2014 nachweisen, dass sie an einer fünftägigen (35 Stunden a 60 Minuten) Weiterbildung teilgenommen haben. Zum Nachweis, dass sie ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachgekommen sind, wird ihnen im Führerschein die Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 des Führerscheins eingetragen. Dabei bedeutet zum Beispiel der Eintrag 95 (01.09.19), dass der Faher seiner Weiterbildungspflicht bis zum 01. September 2019 erfüllt hat. Spätestens zu diesem Tag muss er wieder fünf Tage (35 Stunden) Weiterbildungsteilnahme nachweisen.
Wenn die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE zwischen dem 10. September 2014 und vor dem 10. September 2016 endet, hat der Fahrer oder die Fahrerin bis zu dem Tag Zeit, die Weiterbildung nachzuweisen, an dem die Gütigkeit der Fahrerlaubnis endet. Am günstigsten ist es für die Fahrerinnen und Fahrer, wenn die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis und der Schlüsselzahl 95 am selben Tag enden. Die Fahrer sollten sich deshalb von der Fahrschule beraten lassen un die Anpassung frühzeitig mit der Führerscheinstelle abstimmen.
Wer unberechtigterweise, ohne seiner Weiterbildungspflicht nachgekommen zu sein, eine Fahrt durchführt, muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € rechnen. Ordnet ein Unternehmer eine solche Fahrt an oder lässt er sie zu, wird der Verstoß mit einer Geldbuße bis 20.000,00 € geahndet.
Der Landesverband Bayerischer Fahrleher e.V. empfiehlt allen gewerblich fahrenden Führerscheininhabern der C-Klasse, sich rechtzeitig um ihre Weiterbildungsmöglichkeiten zu kümmern. Je näher der Stichtag 9. September 2014 rückt, umso größer ist das Risiko, dass der Eintrag wegen Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.
Eindringlich zu warnen ist vor Angeboten zum Erwerb einer Bescheinigung über fünf Tage Weiterbildung, ohne dass diese im bestätigten Umfang tatsächlich stattgefunden hat. Bei Bekanntwerden solcher Machenschaften unterstützt der Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. die Behörden ohne Wenn und Aber. Wenn Fahrer solche Angebote annehmen, kommt sie das in der Regel teuer zu stehen.
Dr.Walter Weißmann
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Neu ab März 2019: BKF-Grundqualifikation share
Viele junge LKW-Führerscheinbesitzer benötigen, wenn sie im gewerblichen Güterverkehr fahren möchten eine Grundqualifikation.Diesen Kurs bieten wir ab März 2019 in unserer Fahrschule an. Nach Abschluß der Ausbildung findet eine Prüfung bei der IHK statt.Diese Grundqualifikation ermöglicht auch, dass die Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE bereits mit 18 Jahren durchgeführt und gewerblich genutzt werden kann.Die Ausbildung umfasst 130 Theoriestunden plus 10 praktische Stunden mit dem LKW.
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Neu in den Klassen A/A1 und B/BE share
Neu:
Bei mindestens 2-jährigem Besitz der Kl. A1 (125er) wird zum Umstieg auf die Kl. A keine Theorieprüfung mehr benötigt. Dies gilt auch für alle, die vor dem 01.04.1980 die Kl.B (alte Kl.3) erworben haben.fahrerlaubnisse_2013