Du hast Dich entschieden, einen Führerschein zu machen? Gerne beantworten wir deine Fragen telefonisch oder direkt vor Ort an einem unserer Standorte.
Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013:
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Der Führerschein bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.
Was wir von dir benötigen
Natürlich gibt es einige Dinge zu beachten. Damit von Anfang an alles reibungslos läuft, sollten uns folgende Unterlagen vorliegen:
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Deine aktuelle Anschrift, damit wir dich abholen können.
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original.
- Ein aktueller Sehtest, der nicht älter als 24 Monate sein darf. Dieser kann bei einem Augenarzt, Optiker oder TÜV durchgeführt werden.
- Hast du dich entschieden, den Führerschein für Lkw oder Bus zu machen? Dann benötigen wir von dir zusätzlich ein Gutachten eines Amtsarztes und ein augenärztliches Gutachten. Für den Busführerschein ist außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Gebühren für die Prüforganisation (Dekra oder TÜV) richten sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse.