Neu:
Bei mindestens 2-jährigem Besitz der Kl. A1 (125er) wird zum Umstieg auf die Kl. A keine Theorieprüfung mehr benötigt. Dies gilt auch für alle, die vor dem 01.04.1980 die Kl.B (alte Kl.3) erworben haben.fahrerlaubnisse_2013
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Bei mindestens 2-jährigem Besitz der Kl. A1 (125er) wird zum Umstieg auf die Kl. A keine Theorieprüfung mehr benötigt. Dies gilt auch für alle, die vor dem 01.04.1980 die Kl.B (alte Kl.3) erworben haben.fahrerlaubnisse_2013